digitale Gesundheitsservices
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll die Gesundheitsversorgung optimieren. Dazu werden ab 01.01.2021 freiwillige, digitale Gesundheitsservices angeboten. Der Schlüssel zu jeder digitalen Anwendung, die Sie in Zukunft nutzen können ist Ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte.
Was sind freiwillige Gesundheitsservices?
Die Digitale Anwendungen sollen entscheidend dazu beitragen, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und lückenloser verfügbar sind. Bei diesen freiwilligen Gesundheitsservices entscheiden Sie selbst und jederzeit, ob Sie das Angebot nutzen wollen. Nur mit Ihrer Zustimmung können beispielsweise Behandlungsdaten in der ePA dokumentiert oder ein elektronischer Medikationsplan und Ihre Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden.
elektronischer Medikationsplan und Notfalldaten
In Zukunft können Sie Notfalldaten und einen elektronischen Medikationsplan auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen. Bevor diese Anwendungen flächendeckend in Einsatz kommen, werden diese Funktionen im Rahmen eines Testes in ausgewählten Regionen erprobt. Hierzu haben die Versicherten im Testgebiet im Februar und März 2020 einen PIN erhalten, mit dem diese Funktionen genutzt werden können. Wird der Test erfolgreich abgeschlossen, erhalten alle Versicherten sukzessiv eine PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Mit dieser PIN können Sie Ihren persönlichen Medikationsplan und Ihre Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen. Sprechen Sie Ihren Arzt einfach darauf an.
Ihre Fragen zum Medikationsplan und Notfalldaten
Was ist ein Medikationsplan?
Im E-Medikationsplan werden Ihre persönlichen Daten (wie Name, Adresse und Geburtsdatum), all Ihre Medikamente und die dazu wichtigen Informationen aufgelistet. Er ist eine weiterentwickelte Form des Medikationsplans in Papierform.
Genau wie der Medikationsplan in Papierform wird der E‑Medikationsplan von Ihren behandelnden Ärzten erstellt.
Wer hinterlegt meine Daten auf der Karte?
Ihre Ärzte hinterlegen Ihre Daten. Selbstverständlich aber nur nach Ihrem Wunsch und nicht ohne Ihr Einverständnis.
Die Funktion Ihrer Gesundheitskarte geben Sie jeweils durch Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) frei. Und zwar dann, wenn Sie neue oder geänderte Informationen speichern lassen möchten.
Wie wird Ihr Medikationsplan hinterlegt?
Sie legen Ihre Gesundheitskarte in der Arztpraxis vor, diese wird in das Lesegerät der Praxis gesteckt. Durch Eingabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geben Sie die Anwendung frei. Ihr Arzt kann nun die Informationen zu Ihrem Medikationsplan auf Ihrer eGK hinterlegen, die Daten ändern oder für Ihre Behandlung freigeben. Und zwar dann, wenn Sie neue oder geänderte Informationen speichern lassen möchten.
Wer kann meinen Medikationsplan lesen?
Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Psychotherapeuten können Ihren E‑Medikationsplan lesen, wenn Sie durch Eingabe Ihrer PIN den Zugriff erlauben.
Welche Vorteile habe ich durch den Medikationsplan?
Durch Ihren E-Medikationsplan sind alle beteiligten Personen bestens informiert. Darüber hinaus können Ihre Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Psychotherapeuten sich auf diesem Weg indirekt austauschen. Wir nennen Ihnen gern zwei wichtige Beispiele:
- Wenn Sie bei verschiedenen Ärzten in Behandlung sind, können diese Ihre Medikamente optimal aufeinander abstimmen.
- Ihr E-Medikationsplan hilft Ihnen und dem Apotheker auch dann, wenn Sie rezeptfreie Medikamente kaufen. Der Apotheker sieht Ihre weiteren Medikamente ein und kann Ihnen wichtige Hinweise geben.
Wie werden meine Daten im Medikationsplan geschützt?
Die Daten Ihres E-Medikationsplans sind vor unbefugtem Zugriff mehrfach geschützt.
Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufs-ausweis Ihre Medikationsdaten einsehen, wenn Sie durch Eingabe Ihrer PIN die Daten freigeben. Diese Freigabe muss bei jeder Behandlung erfolgen. Möchten Sie die Funktion nicht nutzen, können Sie die PIN Funktion auch deaktivieren.
Was sind Notfalldaten?
Notfalldaten sind wichtige Informationen, die z. B. Ärzten oder Krankenhäusern wichtige Hinweise für Ihre optimale Behandlung geben. Dazu gehören beispielsweise:
- Informationen zu Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen
- Allergien
- medizinische Hinweise, z. B. auf eine Schwangerschaft oder Implantate
- Kontaktdaten von Angehörigen und Ihren behandelnden Ärzten
- chronische Erkrankungen
Optional können Sie auch Angaben über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder auch eine Vorsorgevollmacht hinterlegen lassen.
Wer hinterlegt meine Notfalldaten?
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können Ihre wichtigen medizinischen Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern.
Wichtig: Auch hier gilt, dass nur Sie entscheiden, ob und welche Daten hinterlegt werden. Sie willigen immer mit Ihrer PIN ein.
Sprechen Sie Ihren Arzt an, wenn sich Ihre wichtigen persönlichen Informationen ändern: Er aktualisiert Ihre Notfalldaten. Natürlich können Ihre Notfalldaten, wenn Sie es wünschen, gelöscht werden.
Wie werden meine Notfalldaten geschützt?
Wenn Sie Ihr Einverständnis dafür geben, werden Ihre Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegt. Ihre Daten sind auf der eGK vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Wer kann meine Notfalldaten einsehen?
Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Notfalldaten einsehen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
In Notfallsituationen dürfen Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) auch ohne Ihre Zustimmung die Notfalldaten lesen. Dies gilt für:
- Erstversorgung durch Notarzt oder Rettungsdienst
- Notaufnahme eines Krankenhauses
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notarztpraxis oder in der ambulanten Notfallversorgung
Was passiert, wenn ich meine Gesundheitskarte verliere?
Ihr Medikationsplan und Ihre Notfalldaten sind nur auf Ihrer Gesundheitskarte und bei Ihren Ärzten gespeichert. Sofern Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, bekommen Sie von uns eine neue. Auf dieser Karte sind keine Daten hinterlegt. Ihre bisherige Karte wird automatisch gesperrt, so dass ein Zugriff auf die hinterlegten Daten nicht mehr möglich ist.
Ihren aktuellen Medikationsplan und Ihre aktuellen Notfalldaten können Sie dann bei Ihrem Arzt auf Ihrer neuen Gesundheitskarte speichern lassen.
elektronische Patientenakte
Über die Anwendungen auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinaus haben Sie ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit, sich eine eigene elektronische Patientenakte anzulegen.
Auch hier bestimmen Sie selbst, was Sie einstellen und teilen wollen.
Digitale Services im Gesundheitssystem
Und das ist nur der Anfang: Weitere Anwendungen, die Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskrte in Zukunft nutzen können finden Sie auf den Seiten der gematik.