Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur noch auf dem maschinellen Weg erfolgen. Meldungen zur Sozialversicherung sind unter anderem:

  • Anmeldungen
  • Abmeldungen 
  • Jahresmeldungen

In entsprechenden Prüfschritten werden die als fehlerfrei qualifizierten Daten gebündelt an den im Datensatz benannten Empfänger weitergeleitet. Jeder Dateieingang sowie alle Verarbeitungsschritte und deren Ergebnisse werden dokumentiert und können bei Bedarf jederzeit nachvollzogen werden.

Als Arbeitgeber erhalten Sie über den Eingang ihrer Datei und über das Ergebnis einer fehlerfreien Verarbeitung eine Bestätigung. Bei fehlerhaften Sätzen in der Datei wird die Mitteilung - wie von Ihnen gewünscht - entweder per E-Mail in Form einer verschlüsselten Datei oder per Post verschickt.

Die Übermittlung der Meldungen nehmen Sie in Ihrem Lohnprogramm vor. Sollte Ihr Lohnprogramm diese Übermittlung nicht unterstützen, finden Sie Ausfüllhilfen und Übermittlungsmöglichkeiten im SV-Meldeportal.

Maschinelles Zahlstellenverfahren

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben der zuständigen Krankenkasse Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge - hierzu gehören insbesondere Betriebsrenten und Pensionen - mitzuteilen (§ 202 Abs. 1 SGB V). Die Krankenkassen ihrerseits melden den Zahlstellen u.a. Angaben über die Beitragspflicht.

Für die hiernach abzugebenden Meldungen haben Zahlstellen ihre Meldungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten (§ 202 Abs. 2 SGB V). Übermittelt die Zahlstelle die Meldungen auf maschinellem Wege, so hat auch die Krankenkasse alle Angaben der Zahlstelle gegenüber durch Datenübertragung zu erstatten. Verpflichtend ist der maschinelle Datenaustausch seit dem 01.01.2011.

Entgeltbescheinigungen

Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (2. Mittelstandsentlastungsgesetz) ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass Sie statt papiergebundenen Entgeltbescheinigungen gegenüber den Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträgern, Bundesagentur für Arbeit) für die Berechnung von:

  • Krankengeld
  • Kinderpflege-Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Übergangsgeld - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Übergangsgeld - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Kinderpflege-Verletztengeld
  • Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit (BA)

auch Bescheinigungen maschinell an die Leistungsträger übermitteln.

Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung festzustellen, kann der Arbeitgeber außerdem eine maschinelle Anfrage nach Vorerkrankungszeiten stellen.

Sie können der Mobil Krankenkasse diese Bescheinigungen und Anfragen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen erstatten. Dabei wird die Datenübermittlung an die bereits bestehenden Meldevorschriften nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) angebunden.

Sie erhalten dann eine Rückmeldung von der Mobil Krankenkasse (z. B. bei Bekanntgabe des Betrages der Krankengeldzahlung oder Zeiten der Vorerkrankung).

Für einen reibungslosen Ablauf stellen wir Ihnen die Informationen zum Datenaustausch hier zur Verfügung.

Die Übermittlung der Entgeltleistungen auf maschinellem Weg ist ebenfalls seit dem 01.01.2011 verpflichtend.

Anspruch Feststellen

Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung festzustellen, kann der Arbeitgeber außerdem eine maschinelle Anfrage nach Vorerkrankungszeiten stellen.

Beitragsnachweise

Der Beitragsnachweis muss grundsätzlich für jeden Lohnabrechnungszeitraum eingereicht und seit dem 01.01.2006 ausschließlich maschinell übermittelt werden. 

Ihr Softwareprogramm bietet hier eine Lösung an oder Sie nutzen die kostenlosen Angebote im SV-Meldeportal.

Mobil ISC GmbH - zuständig für Arbeitgeber- und Zahlstellenmeldeverfahren

Die Mobil ISC GmbH ist die zuständige Kopfstelle für das Arbeitgebermeldeverfahren und das maschinelle Zahlstellenverfahren der Mobil Krankenkasse.  

Alle Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise werden an die Kopfstelle der Mobil Krankenkasse (Mobil ISC 25942967) übermittelt.  

Die Betriebsnummer der Mobil Krankenkasse lautet 15517302.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber und Zahlstelle? 

Verwenden Sie in Ihrem Lohnprogramm als Abrechnungsstelle das Mobil ISC mit der Nummer: 25942967. 

Ein Mann und eine Frau besprechen am Rechner die SV-Dateneingabe

Kontakt zum Mobil ISC

Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren? Rufen Sie uns kostenlos unter der 0800 255 0800 (montags-freitags von 07.30 bis 19.00 Uhr) an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Haben Sie Fragen zur Datenannahme, -weiterleitung bzw. -verteilung? Dann können Sie auch direkt Kontakt mit der Mobil ISC GmbH und der Datenannahme- und -verteilstelle (DAV) aufnehmen:

Mobil ISC GmbH
DAV-Service
Raiffeisenstr. 12 31275 Lehrte
Hotline: 05132/8629-589
E-Mail: DAV-Service@mobil-isc.de

Weitere Informationen zum Datenaustausch...

...erhalten Sie unter www.gkv-datenaustausch.de oder www.bkk.de unter Arbeitgeber.

 

Handwerker auf einer Baustelle schlagen ein.

Sofortmeldungen

Erfahren Sie hier, ob und wann Sie verpflichtet sind, eine Sofortmeldung abzugeben.

Drei Personen sitzen mit Zetteln vor PC.

Meldungen

Als Arbeitgeber ist es erforderlich, für Ihre Beschäftigten Meldungen zu erstatten. Wir helfen Ihnen dabei.